Gebühren

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind gesetzlich geregelt.
Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.08.2022.  Die GOT ist im Internet einsehbar z.B. unter:  www.tieraerzteverband.de

Auf Wunsch informieren wir Sie gern vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Die Leistungsberechnung kann sich aus mehreren GOT-Punkten zusammensetzen und wird in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In der Kleintierpraxis haben sie die Möglichkeit bar, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte zu bezahlen.

Die Regelungen traten am 22.11.2022 in Kraft.

Hinweis zur Notdienstgebühr

‐ Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,‐ Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet werden.
‐ Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2‐fache Satz der GOT abgerechnet werden.
- Notdienstzeiten sind von Montag bis Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr, am Wochenende von Freitag 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Merkblatt "Notdienstgebühr" der Bundestierärztekammer für Patientenbesitzer