Gebühren

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind gesetzlich geregelt.
Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.08.2022.  Die GOT ist im Internet einsehbar z.B. unter:  www.tieraerzteverband.de

Auf Wunsch informieren wir Sie gern vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Die Leistungsberechnung kann sich aus mehreren GOT-Punkten zusammensetzen und wird in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In der Kleintierpraxis haben sie die Möglichkeit bar, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte zu bezahlen.

Die Regelungen traten am 22.11.2022 in Kraft.

Hinweis zur Notdienstgebühr

‐ Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,‐ Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet werden.
‐ Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2‐fache Satz der GOT abgerechnet werden.
- Notdienstzeiten sind von Montag bis Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

Merkblatt "Notdienstgebühr" der Bundestierärztekammer für Patientenbesitzer